Die AfD darf am kommenden Samstag die Wahlkampfveranstaltung in der Nürnberger Meistersingerhalle abhalten. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat dem Eilantrag der Partei stattgegeben. In der Begründung heißt es: Es sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erkennen, dass Alexander Gauland am Samstag die Menschenwürde von Personen angreife oder schmähe. Das Gericht habe frühere Äußerungen Gaulands zwar berücksichtigt. Allerdings habe er mittlerweile öffentlich erklärt, die kritisierten Formulierungen in Zukunft nicht mehr zu sagen.