Der Freispruch für den ehemaligen Leiter des Raubkatzenasyls in Ansbach-Wallersdorf ist jetzt rechtskräftig. Nach dem Urteil des Ansbacher Landgerichts hat es keinen Antrag auf Revision mehr gegeben. Eine junge Frau aus dem Bundesfreiwilligendienst hatte behauptet, der Mann habe sie vergewaltigt. Nachdem aber selbst die Gutachterin ihre Einschätzung geändert und Zweifel an den Vorwürfen geäußert hatte, forderte die Staatsanwaltschaft selbst für den Mann einen Freispruch.