Gerade hat ihn das Ansbacher Landgericht frei gesprochen. Schon sitzt er wieder in Untersuchungshaft. Bis vor wenigen Tagen musste er sich wegen versuchten Mordes verantworten. Er hatte laut Anklage letztes Jahr in der Ansbacher Maximilianstraße einen Mann mit dem Messer hinterrücks töten wollen. Das sei ihm aber nicht ausreichend nachzuweisen, darum sprachen ihn die Richter frei. Gleich danach klickten trotzdem die Handschellen. Denn bereits vor zwei Jahren hat er bereits in der Maximilianstraße einen Mann mit dem Messer angegriffen und wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Bis hierzu das Berufungsverfahren beginnt, muss er hinter Gittern bleiben, entschied nun ein Haftrichter.