Ein 51-Jähriger muss für seine Messerattacke auf seine Frau für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Damit folgte das Landgericht Ansbach jetzt weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte im letzten November seine getrennt lebende Frau aufgefordert, zu ihm nach Weihenzell zu kommen. Andernfalls würde er sich und das gemeinsame, vierjährige Kind erstechen. Als die Frau kam, wurde sie bei einer Rangelei im Brustbereich schwer verletzt. Das Gericht wertete es aber nicht als versuchten Totschlag sondern als "extrem gefährliche Körperverletzung".