Das Jobcenter Ansbach hilft ab sofort ukrainischen Geflüchteten dabei, Arbeitslosengeld II zu beantragen. Darauf haben die Kriegsflüchtlinge aller Voraussicht nach ab dem 1. Juni Anspruch. Den Antrag gibt es online unter www.landkreis-ansbach.de, er wird aber auch diese Woche noch per Post verschickt. Es gibt Ausfüllhinweise in der Muttersprache, zudem wurde der Antrag erheblich verkürzt und vereinfacht. Bislang hatten die ukrainischen Geflüchtete Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dieser Anspruch soll dann zum 1. Juni enden.