Kinder impfen zu lassen bevor sie in Kita oder Kindergarten gehen, ist für viele Eltern ein heikles Thema - schon lange vor Corona. Das Ansbacher Verwaltungsgericht hat dazu jetzt ein wichtiges Urteil gefällt. Grob gesagt lautet es: Hauptsache geimpft. Es ging um ein 3-jähriges Kind, das die Eltern mit einem Schweizer Impfstoff nur gegen Masern impfen ließen. In Deutschland bekommen Kinder meistens einen Kombi-Impfstoff, der sie auch vor Mumps und Röteln schützt. Das Gesundheitsamt wollte diesen Schweizer Masernschutz nicht akzeptieren. Das Gericht sagt aber: der Einzelimpfstoff ist sicher, wirksam und eine deutsche Apotheke kann ihn importieren. Das Kind darf damit in den Kindergarten.