Ein kleiner Klecks Honig beschäftigt heute das Bayerische Verwaltungsgericht - und zwar in seiner Ansbacher Außenstelle. Es geht um die Frage, ob auch auf einer 20-Gramm-Portion Honig die Herkunft des Honigs genannt werden muss. Ein Münchner Unternehmen beliefert die kleinen Portionspackungen an Hotels, Gasthöfe und Heime. Die genaue Herkunft sei auf den Kartons, in denen die kleinen Packungen ausgeliefert werden - das sei ausreichend, argumentiert das Münchner Unternehmen.