Das Ansbacher Landgericht hat eine Klage gegen ANregiomed jetzt zurückgewiesen. Ein Witwer hat den Klinikverbund verklagt, nachdem seine bereits zuvor an Darmkrebs erkrankte Frau nach mehreren Operationen im Klinikum Ansbach verstorben ist. Nach einem Eingriff konnte die Patientin entlassen werden, musste dann aber wieder eingeliefert und mehrfach operiert werden. Der Kläger hatte bezweifelt, ob die Operationen nötig waren und fühlte sich nicht genug über die Risiken aufgeklärt. Nach der Beweisaufnahme ist sich das Gericht jetzt sicher, dass kein Behandlungsfehler und damit keine Pflichtverletzung vorliegt.