Die Vorwürfe, er hätte den Todesschützen von Georgensgmünd vor dem SEK-Einsatz gewarnt, sind gegen den Polizisten Thomas E. fallen gelassen worden. Heute musste er sich vor dem Amtsgericht Ansbach verantworten, weil bei der Hausdurchsuchung - im Rahmen der Ermittlungen damals - eine Privatwaffe nicht vorschriftsgemäß aufbewahrt war. Dies wurde vom Gericht als Ordnungswidrigkeit eingestuft, Thomas E. muss 1500 Euro Strafe zahlen. Aber für ihn ist der gerichtliche Weg noch nicht zu Ende. Er will eine Entschädigung von der Polizeigewerkschaft.