Das Landgericht Ansbach hat die Klage eines Mannes gegen die Bundesrepublik wegen Verunreinigung seines Brunnens abgewiesen. Der Kläger wollte den Ersatz von Miet- und Pachtausfall, hier hat er aber die Frist von drei Monaten versäumt, so das Landgericht in einer Pressemitteilung. Zum Hintergrund: Es geht bei der Klage um den mit PFC belasteten Löschschaum, der bis ins Jahr 2000 von der Feuerwehr der Army in Katterbach verwendet worden ist. Wie berichtet ist es dadurch zur Verunreinigung des Bodens gekommen. Das Landgericht sah auch kein Verschulden der Army, was die Verwendung des Löschschaums angeht. Verboten worden sei dieser Schaum erst 2007, da hätte die Army schon sieben Jahre nicht mehr damit gearbeitet. Die Klage ist als unbegründet abgewiesen worden.