Die Klage einer Muslimin gegen die Drogeriekette Müller wird bald den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Wie berichtet hat die Frau, die in der Ansbacher Filiale gearbeitet hat, das Unternehmen verklagt, weil es ihr nicht erlaubt war, ihr Kopftuch zu tragen. Nach dem Nürnberger Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht war der Fall heute vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gelandet. Die Richter haben beschlossen ihn nach Luxemburg weiterzugeben. Die 35-jährige Klägerin erschien auch vor dem Bundesarbeitsgericht mit Kopftuch. Ihr Anwalt betonte im Prozess, dass die dahinterstehende Religion nicht einfach an der Garderobe abgegeben werden könne, auch nicht im Betrieb. Genau das fordert aber der Arbeitgeber der Frau, die Drogeriemarktkette Müller. Denn die Kleiderordnung verbiete religiöse, politische oder sonstige weltanschauliche Zeichen am Arbeitsplatz zu tragen. Der Fall dauert schon gut vier Jahre, zog sich über mehrere Instanzen und landet nun in Luxemburg.