Ein Ehepaar aus dem westlichen Landkreis Ansbach bekommt die Kosten einer Kreuzfahrt nicht erstattet. Das hat das Amtsgericht Ansbach jetzt entschieden. Das Paar hatte eine Kreuzfahrt bei einer amerikanischen Gesellschaft gebucht. Sie durften aber nicht auf das Schiff, weil sie keinen vollständigen Impfschutz durch zwei Impfungen nachweisen konnten. Das Paar forderte den Reisepreis in Höhe von rund 1.900 Euro von der Reederei zurück und klagte. Die Klage ist jetzt abgewiesen worden. Die Reederei hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur vollständig geimpfte Gäste an Bord dürfen, die zweimal mit dem Impfstoff des gleichen Herstellers geimpft sind. Nachdem die Klägerin ihre eingelegte Berufung wieder zurückgenommen hat, ist das Urteil rechtskräftig.