Kein Shopping-Spaß am Sonntag in Ansbach. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die verkaufsoffenen Sonntage in der Stadt gestoppt. Der Ansbacher Rechtsreferent Udo Kleinlein fasst die Entscheidung der Ansbacher Richter zusammen:
"Das sind zum Einen die Anlässe an sich, die für uns als Grundlage für die Sonntagsöffnung genommen wurden. Da sagt das Gericht, die sind nicht groß und weitreichend genug, um eine Öffnung z.B. auch an den Stadtrandlagen zu rechtfertigen. Zum Zweiten schlicht und einfach die Besucheranzahl: Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung ist laut Rechtssprechung, dass die Veranstaltung an sich mehr Gäste anzieht, als die Öffnung der Geschäfte", so Kleinlein.
Bislang hatte es in Ansbach drei verkaufsoffene Sonntage gegeben. Der nächste wäre am Martini-Markt im November gewesen.