Beim Lebensmittelkauf mussten wir bisher nur in Supermärkten schon eine Maske tragen, auf Märkten unter freiem Himmel war es keine Pflicht. Das ändert sich ab Montag, dann müssen wir auch auf dem Ansbacher Wochen- und Bauernmarkt einen Mund-Nase-Schutz tragen, Kunden und Personal. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Menschen, für die es aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist. Das wird aber notfalls durch einen Sicherheitsdienst geprüft. Der wird auch auf die Einhaltung des Mindestabstands aufpassen.