Darf es auch in Zukunft in Ansbach drei verkaufsoffene Sonntage geben - ja oder nein? Wie uns soeben die Pressesprecherin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München erklärt hat, ist die Verhandlung beendet. Aber wie die Entscheidung ausfällt, wissen nur die Richter. Die wollen ihr Urteil nicht sofort öffentlich machen. Die Spannung bleibt also. Immerhin: Morgen dürfen die beiden Streitparteien sich telefonisch erkundigen. Eine schriftliche Begründung kann noch Wochen dauern. Das erste Urteil war nur eine Eilentscheidung über die Ansbacher Regelung. Bislang hat Ansbach drei verkaufsoffene Sonntage: Für ein Street-Food-Festival im April, das Stadtfest und den Martinimarkt. Möglicherweise hat die Entscheidung auch Signalwirkung für viele andere bayerische Städte und Kommunen.