Im vergangen März ist ein Gerichtsvollzieher in seinem Büro brutal angegriffen worden, der Prozess gegen einen Tatverdächtigen ist jetzt fortgesetzt worden. Am zweiten Prozesstag ist, unter anderem, ein Rechtsmediziner zu Wort gekommen der auch den Angeklagten untersucht hat. Als er das Verhalten des Angeklagten bei der Untersuchung beschreiben soll, muss der Sachverständige erst mal tief durchatmen. Dann beschreibt er es als albern und kindisch. Zu den Verletzungen und wie die zustande gekommen sind, äußert er sich an diesem Tag nicht. Weiter offen ist auch die Frage, ob der vom Gericht beauftragte psychiatrische Gutachter in dem Verfahren bleibt, die Verteidiger lehnen ihn ab. Er soll darüber berichten, ob der Angeklagte seiner Meinung nach schuldfähig ist – oder eben nicht.