Die fünf Nürnberger Chefärzte waren mit ihrer Klage gegen die Friedrich-Alexander-Universität vor dem Verwaltungsgericht Ansbach erfolgreich. Die Uni hatte ihre langjährigen Lehrbefugnisse und deren Status als außerordentliche Professoren in ihren jeweiligen medizinischen Fachgebieten widerrufen. Grund war eine neu geschlossene Kooperation mit einer Salzburger Privatuniversität. Die FAU sah eine Kollision zwischen den beiden Lehraufträgen. Dagegen klagten die Ärzte und bekamen Recht: Das Ansbacher Gericht hat entschieden, dass der Widerruf durch die Uni Erlangen-Nürnberg fehlerhaft erfolgte und die Entscheidungen damit aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts, seien mehrere Lehrbefugnisse nebeneinander durchaus möglich. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Tätigkeit der Chefärzte aufgrund einer "Doppelbelastung" leide. Gegen das Urteil kann die FAU noch Berufung einlegen.