Der BAMF-Personalrat hat mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Recht bekommen. Seiner Meinung nach waren mindestens 48 Kollegen rechtswidrig eingestellt worden. Denn während es auf der einen Seite Neueinstellungen gab, liefen bei anderen Kollegen die befristeten Verträge aus. Diese hätten einfach weiterbeschäftigt werden können, statt kostbare Zeit in der Flüchtlingskrise damit zu vergeuden, die neuen Kollegen erst einzulernen. Das BAMF kann noch Berufung einlegen.