Im Streit um zwei gestohlene Gemälde des Malers Hans Purrmann hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg aufgehoben. Damit muss der Fall neu verhandelt werden. Wie berichtet, wurden die wertvollen Bilder der Familie des Malers in den 80er-Jahren gestohlen. Über 20 Jahre später sind sie bei einem Autotechnik-Großhändler aufgetaucht. Der hatte sie von seinem Stiefvater bekommen und der soll sie wiederum von einem Antiquitätenhändler gekauft haben. Ein Enkel Purrmanns fordert die Gemälde, die auf über 100.000 Euro geschätzt werden, jetzt zurück. Sie liegen aktuell zur Verwahrung beim Amtsgericht Ansbach.