Das Ansbacher Landgericht hat sich eine Rüge vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingehandelt. Gleichzeitig hob der BGH ein Urteil wegen Schwarzarbeit gegen einen Ansbacher Unternehmer auf. Der Anwalt des Unternehmers hatte Revision beantragt und damit den Bundesgerichtshof eingeschaltet. Fast vier Jahre hatte das Ansbacher Landgericht den Fall verhandelt, bis es im März 2021 endlich sein Urteil fällte. Um zu klären, warum es so lange dauerte, überprüften die Karlsruher Richter die Sitzungsprotokolle. Sie stellten fest, dass oft nur zum Schein verhandelt wurde, um die Unterbrechungsfrist zu wahren. So dauerte die Hauptverhandlung 2019 nur fünfeinhalb, im nächsten Jahr sechseinhalb Stunden. Das Urteil ist also aufgehoben und der Unternehmer muss sich vor einer anderen Strafkammer erneut verantworten.