Überraschender Antrag im Prozess gegen den ehemaligen Leiter des Raubkatzenasyls in Ansbach-Wallersdorf. Der Verteidiger beantragt, den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufzuheben."Es gibt keinen dringenden Tatverdacht gegen meinen Mandanten", sagt Verteidiger Staudinger. Es gibt keine Zeugenhinweise auf eine Vergewaltigung. "Es steht Aussage gegen Aussage", so die Verteidigung weiter. Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragen den Angeklagten weiter in Haft zu lassen. Spannend dürfte sein, ob das Gericht die Glaubwürdigkeitsgutachterin befragt, wie sie die Sache einschätzt. Noch heute will die Kammer über den Antrag entscheiden.