Die Zahlen schockieren: etwa jeder vierte Unfallbeteiligte begeht Unfallflucht. Aber das ist kein Kavaliersdelikt, so die Ansbacher Polizei, sondern damit macht man sich strafbar. Es drohen Fahrverbote, Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und das sogar bei einem einfachen Parkrempler. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer reicht nicht aus. Wenn jemand ein parkendes Auto anfährt, dann muss derjenige eine angemessene Wartepflicht einhalten. Die richtet sich nach Art und Schwere des Unfalls, der Tageszeit, der Verkehrsdichte oder den Witterungsverhältnissen. Kommt niemand, dann muss der Unfallverursacher die Polizei anrufen. Wenn Sie eine Unfallflucht beobachten, notieren Sie sich die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und melden Sie sich als Zeuge.