Die Gerichte in Ansbach haben sich jüngst mit dem Eichenprozessionsspinner beschäftigt. Die Raupen können für den Menschen zur Gesundheitsgefahr werden. Deswegen müssen die Nester oft beseitigt werden, besonders in der Nähe von Schulen oder Kindergärten. Die Frage: wer muss die Beseitigung zahlen, wenn die Eichen auf einem Privatgrundstück stehen? Eine Gemeinde im Kreis Ansbach hatte in so einem Fall geklagt. Ein Anwohner sollte die Kosten für die Beseitigung selbst zahlen. In seinen Eichen direkt neben einem Kindergarten lebte der Eichenprozessionsspinner – es ging um fast 1.800 Euro. Das Amtsgericht Amtsgericht hat in diesem Fall geurteilt, dass der Mann die Verbreitung der Raupen nicht gefördert hat und ihre Ausbreitung auch nicht hätte verhindern können. Die Gemeinde muss die Kosten also selbst tragen. Diese Entscheidung hat das Landgericht Ansbach jetzt bestätigt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.