Für den Mord an seiner Großtante muss ein 27-jähriger lebenslang ins Gefängnis. Sein mitangeklagter Bruder erhielt eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung. Die große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der ältere Angeklagte seine im Rollstuhl sitzende Verwandte erst gewürgt, geschlagen und getreten hat, bevor er sie eine Kellertreppe in einem Feuchtwanger Ortsteil hinunter warf. Danach hat er die Frau, nach Meinung der Richter noch mit einer Holzlatte geschlagen. Das Motiv sei Habgier gewesen. Der Bruder hat sich zwar nicht aktiv an der Tat beteiligt, allerdings hat er auch keine Hilfe geholt – daher die Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung. Durch die lange Untersuchungshaft konnte der jüngere Angeklagte das Gericht als freier Mann verlassen.