Eine Beerdigung ist für Angehörige ein wichtiger Moment um Abschied zu nehmen. Wenn etwas schief geht, kann das die Menschen schwer treffen. Ein heftiges Malheur auf einer Beerdigung hat jetzt das Amtsgericht Ansbach beschäftigt. Im Juli 2021 ist der Sarg eines Verstorbenen über zwei Meter tief ins Grab gestürzt. Einer der Sargträger hatte den Tragegurt zu früh losgelassen. Durch den Sturz öffnete sich der Sarg und gab den Blick auf den Verstorbenen frei. Die Witwe weigerte sich deswegen, die Rechnung an den Bestatter zu zahlen. Ihr Argument: die Tragegurte seien zu rutschig gewesen. Der Bestatter sah die Träger in der Verantwortung – sie waren ehemalige Kollegen des Verstorbenen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Bestatter nicht verantwortlich war – die Gurte hatten bei früheren Bestattungen funktioniert. Die Entscheidung daher: die Witwe muss zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.