Im Zuge der tödlichen Schüsse von Georgensgmünd war auch ein Ansbacher Polizist selbst ins Visier der Ermittler geraten. Nachdem die meisten Vorwürfe gegen ihn bereits fallen gelassen worden sind, ging es nur noch um eine Schusswaffe, die der Polizist daheim nicht ordnungsgemäß aufbewahrt hatte. Gegen einen Strafbefehl hatte seine Verteidigung Einspruch eingelegt und sich jetzt mit der Staatsanwaltschaft auf eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von 1.500 Euro geeinigt.