Vor dem Ansbacher Landgericht steht aktuell ein Mann, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 13. September einen Mann mit einem Messer angegriffen zu haben. Dadurch ist der Mann am Dünn- und Dickdarm verletzt, es bestand Lebensgefahr. Der Angeklagte soll sich am Tattag vor dem Haus herumgetrieben haben, da er zu seiner Ex-Freundin wollte. Als der Geschädigte, der neue Freund, das Haus verlässt, kommt es zum Streit. Schließlich soll der Angeklagte ein Messer gezogen haben. Der Angeklagte gibt an, das Messer aus folgendem Grund dabei gehabt zu haben: Er und seine Ex-Freundin hätten sich versprochen, sollte die Beziehung einmal enden, sich gegenseitig den kleinen Finger abschneiden zu dürfen.