Der in Ansbach geplante verkaufsoffene Sonntag am 8. April darf nicht stattfinden. Das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Die "Allianz für den freien Sonntag" aus Kirchen sowie den Gewerkschaften Verdi und DGB hatten einen Eilantrag gestellt. Die Werbung läuft schon, die Geschäfte bereiten sich darauf vor und viele Menschen in und um Ansbach haben sich auf den verkaufsoffenen Sonntag gefreut. Aber eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bremst das nun alles aus.