Ansbach | Verwaltungsgericht entscheidet: Verkürzter Genesenenstatus nicht zulässig
14. Februar 2022 , 06:31 Uhr
Mitte Januar ist der sogenannte Corona-Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt worden. Die Verkürzung ist umstritten. Nicht zulässig - das hat am Freitag das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden. Julia Wassilkow berichtet:
Dieser Beschluss gilt nur für die beiden Personen, die den Antrag gestellt haben.