Jugendsünden, wie ein ungewolltes Tattoo oder Permanent-Makeup, dürfen seit dem Jahreswechsel nur noch von Ärzten per Laser entfernt werden. Dagegen hat ein Studio aus Nürnberg nun per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Ansbach geklagt. Die Betreiber sehen die neue Verordnung als verfassungswidriges und unverhältnismäßiges Berufsverbot an.
Das Ansbacher Gericht hat den Eilantrag aber abgelehnt. Die neue Regelung greife zwar in die Berufsfreiheit der Antragsteller ein, das sei aber sehr wohl gerechtfertigt. Die Begründung: die Entfernung von Tätowierungen mittels Laser sei ein komplexer Vorgang, der z. B. auch unbeabsichtigt Melanome entfernen könnte. Das macht es schwer, mögliche krankhafte Hautveränderungen zu diagnostizieren. Darum sei es gerechtfertigt, eine ärztliche Ausbildung vorauszusetzen.