Bayerns oberste Verwaltungsrichter haben gestern in Ansbach ein Urteil gefällt, das für viel Kopfzerbrechen sorgen dürfte. Das Feuerwerksverbot an Silvester halten sie für unzulässig. Konkret geht es in dem Fall zwar um die Situation in Augsburg, berichtet die Fränkische Landeszeitung, da aber auch in ganz Mittelfranken ein entsprechendes Verbot gilt, dürfte sich dieses Urteil auswirken. Die Richter sehen keine Grundlage für diese Entscheidung. Durch die Ausgangsbeschränkungen sind demnach keine Ansammlungen zu befürchten, die durch ein Feuerwerksverbot verhindert werden müssten. Auch das Argument die Kliniken nicht zu belasten, wenn es zu Unfällen mit Pyrotechnik kommt, zieht vor den Richtern nicht. Das müsste über das Sprengstoffgesetz geregelt werden, ein solches Verbot ist da aber nicht vorgesehen. Spannend ist jetzt die Frage, wie die Behörden reagieren. Der Landrat des Kreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim zum Beispiel will an dem Verbot festhalten, Juristen prüfen das.