In der kommenden Woche beginnt vor dem Ansbacher Landgericht eine aufsehenerregende Berufungsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, unerlaubt eine große Zahl an Schusswaffen besessen zu haben.
Am Wohnort des Angeklagten im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen befanden sich demnach eine Maschinenpistole MP 40 mit mehreren Magazinen, fünf Revolver, vier Pistolen und Schreckschusswaffen. Das Amtsgericht Weißenburg sah das als erwiesen an und verurteilte den Mann zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Gegen dieses Urteil sind sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Ab Dienstag (29.01.) wird vor dem Landgericht mit vier Zeugen und einem Sachverständigen verhandelt.