Pünktlich zur Bayerischen Kommunalwahl am 15. März hat sich der Stadtrat von Bad Windsheim auf eine neue Plakatverordnung geeinigt. Jürgen Boier ist geschäftsleitender Beamter im Hauptamt der Stadt. Er erklärt, was der Grund für diese neue Regelung ist:
"Der Gedanke ist natürlich der Schutz des Orts- und Landschaftsbildes. Wir haben hier in Bad Windsheim eine wunderschöne, historische Altstadt. Es kam aus den Reihen des Stadtrats, dieser Antrag, dass man eben gebeten hat, ob man nicht die Altstadt komplett von der Plakatierung freihalten könnte. Und die Zahl insgesamt im Stadtgebiet eben auch begrenzen möchte."
Ebenfalls in der neuen Verordnung verankert ist der Start der Plakatierung. Parteien, freie Wählergruppen und Einzelkandidaten können dann innerhalb der Stadt an vier festen Großflächen-Standorten ihre Wahlplakate anbringen. Auch die Zahl der Einzelplakatständer wurde auf 30 Stück begrenzt.