Im Fall des tödlichen Jagdausflugs bei Burgbernheim hat die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth nun ihr Urteil gefällt. Der heute 19-jährige Sohn muss dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung gehe weiterhin Gefahr von ihm aus, erklärte das Gericht. Am 1. Mai dieses Jahres hatte der Sohn demnach seinen Vater von hinten erschossen. Anschließend gestand er die Tat seiner Mutter und stellte sich der Polizei.