Zwei Jahre und neun Monate muss ein Krankenpfleger vom Uniklinikum Erlangen ins Gefängnis, weil er eine hilflose Patientin vergewaltigt hat. Kolleginnen hatten den 55-Jährigen letzten September beobachtet, wie er sich in einer seltsamen Körperhaltung am Bett der Patientin aufhielt. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit seinem Finger oder der Zunge in die Scheide der bewegungsunfähigen Frau eingedrungen zu sein. Eine Gynäkologin hatte nach dem Vorfall eine Gewebeprobe bei ihr entnommen und Speichelspuren des Angeklagten gefunden. Das Eindringen in den Körper des Opfers ist das Merkmal, das eine Vergewaltigung von einer sexuellen Belästigung unterscheidet.