In einer Feuchtwanger Wohnung ist ein Gerichtsvollzieher jetzt fündig geworden. Aber ob das, was er gefunden hat, wirklich zu Geld gemacht werden kann, ist völlig offen. Als der Gerichtsvollzieher die Wohnung eines 59-Jährigen räumen lässt, tauchen ein Kleinkalibergewehr und zwei Springmesser auf. Einen Waffenschein hat der Mann nicht. Auch die Springmesser gelten nach dem Waffengesetz als verbotene Gegenstände. Damit steht der Mann vor einem Ermittlungsverfahren.