Der Flächenverbrauch in Bayern wird sich vorerst nicht stoppen lassen – zumindest nicht per Volksabstimmung. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren für unzulässig erklärt. Zu den Verfechtern eines Volksbegehrens gehört auch der Feuchtwanger Landtagsabgeordnete der Grünen, Martin Stümpfig. Er war extra nach München gereist, um das Urteil vor Ort zu hören.
Es sei eine bittere Enttäuschung. Bei der Sammlung von fast 50.000 Unterschriften hätte sich gezeigt, dass es die Menschen über alle Parteigrenzen hinweg bewegt. "Wir werden einen neuen Weg finden - wir wollen, dass dieser tägliche Flächenverbrauch so nicht weitergeht", so Stümpfig.