Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einen Eilantrag von Anwohnern der Fürther Gustavstraße abgelehnt. Es ging wieder um den Grafflmarkt, der diesen Freitag stattfindet. Die Anwohner wollten verhindern, dass an dem Tag bis 24 Uhr draußen Getränke ausgeschenkt werden dürfen. Seit Jahren gibt es einen Streit wegen zu hoher Lärmbelästigung in der Fürther Vergnügungsmeile. Da sich die Stadt aber mit verschiedenen Maßnahmen um mehr Ruhe in der Straße bemüht, hat das Gericht die Beschwerde für die Kultveranstaltung Grafflmarkt abgelehnt. Die Anwohner können noch Rechtsmittel einlegen.