Die Stühle dürfen bleiben - und zwar die gut 80 Sitzplätze vor einer Kneipe in der Fürther Gustavstraße. Das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden und damit einen jahrelangen Rechtsstreit beendet. Schon 2014 hatten zwei Anwohner gegen die Sitzplätze vor der Fürther "Kaffeebohne" geklagt. Es wäre zu laut im Freischankbereich, es sollte hier nur noch 60 Plätze geben. Doch acht Stunden Nachtruhe sind gewährt, sagen die Münchner Richter - ähnlich wie schon ihre Kollegen der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Ansbach.