Wegen unerlaubter Prostitution während des Corona-Lockdowns, hat das Amtsgericht Fürth eine 41-Jährige zu einem Bußgeld von 2.000 Euro verurteilt. Sie soll im Dezember sexuelle Dienstleistungen in ihrer Mietwohnung angeboten haben. Eine Nachbarin, die mit ihren Kindern im selben Haus lebt, hat sie angezeigt. Gegen einen Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt in Höhe von 500 Euro legte die 41-Jährige dann Einspruch ein, so landete der Fall vor dem Amtsgericht. Doch auch das sah in dem Fall einen Verstoß gegen die Corona-Beschränkungen und nun fällt die Strafe um einiges höher aus. Dagegen kann die Frau noch Rechtsbeschwerde beim Obersten Landesgericht einlegen. Trotz Pandemie und Lockdown, boomt das Sexgeschäft laut Medienberichten bundesweit.