Das Oberlandesgericht Nürnberg hat jetzt in einem Berufungsprozess entschieden, dass bei einem Unfall zwischen Auto und Fußgänger, nicht immer der Autofahrer haften muss. Nämlich dann, wenn sich der Fußgänger grob verkehrswidrig verhalten hat, wie in dem Fall in Fürth: Geklagt hat eine Frau, die ein mannshohes Plakat auf dem Grünstreifen in der Mitte einer siebenspurigen Straße aufstellen wollte.
Dazu hielt sie mit ihrem Pickup am Straßenrand an und wollte mit dem großen Plakat über insgesamt vier Fahrstreifen laufen. Nur 15 Meter weiter wäre aber eine Fußgängerampel gewesen. Die Frau wurde von einem Auto erfasst, schwer verletzt und wollte vom Fahrer die Hälfte aller Behandlungskosten einklagen, auch für mögliche weitere Probleme in der Zukunft. Das Landgericht hat ihr ein Drittel zugesprochen. Beide Parteien legten Berufung ein. Das Oberlandesgericht sah die Sache ganz anders und gab der Frau die Schuld an dem Unfall.