Die Verteidigung des verurteilten Reichsbürgers von Georgensgmünd hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth eingelegt. Die Staatsanwaltschaft ebenso. Laut Medienberichten sieht die Verteidigung Verfahrensfehler. So sei die Öffentlichkeit bei einem Ortstermin in Georgensgmünd ausgeschlossen gewesen. Außerdem seien Beweisanträge nicht umfassend behandelt worden. Unterdessen will die Staatsanwaltschaft, dass die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt wird. Wenn das eintritt, ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren zwar rechtlich möglich. In der Praxis kommt so etwas aber fast nie vor. Nun muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe damit beschäftigen. Der sogenannte Reichsbürger war wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.