Das Urteil gegen den sogenannten Reichsbürger Wolfgang P. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth als unbegründet zurückgewiesen. Bei einem SEK-Einsatz in Georgensgmünd hat der Mann, nach Ansicht des Gerichts, auf die Beamten geschossen. Ein Polizist starb, weitere wurden verletzt. Wegen Mordes wurde er daraufhin zu lebenslanger Haft verurteilt.