In Gunzenhausen gibt es offenbar weiter Ärger um eine Gewerbeimmobilie in der Ansbacher Straße. Wie die Stadt in einer Mitteilung schreibt, ist dort einem Gewerbetreibenden der Betrieb eines Outlets für Schuhe und Outdoorbekleidung untersagt worden. Also hat er ein sogenanntes Wanderlager für Schuhe angemeldet. Bei einer Kontrolle zeigt sich jetzt aber, dass dort auch Kleidung, Handtaschen und mehr angeboten wird. Die Verkaufsflächen, die nicht zum Schuhverkauf dienen, darf er jetzt nicht mehr betreiben. Hintergrund ist das Zentrenkonzept der Stadt. Das legt fest, in welchen Bereichen sogenannte zentrenrelevante Sortimente angeboten werden dürfen.