Im Missbrauchs-Prozess gegen einen ehemaligen Lehrer aus Gunzenhausen ist jetzt ein Urteil gefallen. Das Ansbacher Landgericht hat den 70-Jährigen aus dem Raum Gunzenhausen zu drei Jahren Haft verurteilt. Und zwar wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung und Missbrauchs Schutzbefohlener. Demnach hat sich der Mann an seiner damals elf Jahre alten Stieftochter vergangen. Das Schöffengericht war überzeugt, dass sich die Vergewaltigung so zugetragen habe, wie sie das Mädchen geschildert hatte. Für das Gericht war es nicht erfunden. Der Angeklagte habe diesen kurzen Vorfall damals möglicherweise verdrängt und sich die Tat selbst ausgeredet, so der Vorsitzende Richter. Einen Haftbefehl lehnte er ab. Denn Fluchtgefahr bestehe nicht.