Ein Mann, der sein Elternhaus in Gunzenhausen ausräumen will, dürfte jetzt einen ordentlichen Schreck bekommen haben. In einem Safe stößt er auf eine Handgranate und den Zünder einer größeren Granate aus dem zweiten Weltkrieg. Spezialisten des LKA aber können Entwarnung geben, die Granate enthält kein Sprengmittel mehr und die Experten entsorgen sie. Die Polizei sagt: der Besitz solcher Gegenstände fällt unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und ist strafbar.