Die Staatsanwaltschaft Ansbach wird kein Ermittlungsverfahren wegen der umstrittenen Corona-Impfung von Gunzenhausens Bürgermeister Karl-Heinz Fitz und weiterer - mutmaßlich führender - Mitarbeiter des Rathauses einleiten. Das wurde heute mitgeteilt. Die Vorermittlungen der Kripo ergaben demnach keinen Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten bei der Impfung im Seckendorff-Pflegeheim Ende Januar.
Die Staatsanwaltschaft weist allerdings in ihrer Pressemitteilung auch darauf hin, dass in der Vorermittlung nicht entschieden werden musste, ob gegen die Impfverordnung verstoßen wurde. Zum Zeitpunkt der Impfung war ein mögliches Impfdrängeln nicht strafbar. Auch andere Strafdelikte, wie Bestechung oder Vorteilsnahme, seien nicht festgestellt worden. Bürgermeister Fitz verteidigt seine Impfung damit, oberster Chef des von der Stadt verwalteten Pflegeheims zu sein. In der kontrovers geführten Diskussion zeigte Fitz zunehmend Nerven. Auf seiner Facebook-Seite nannte er Kritiker seines Verhaltens „Denunzianten und Besserwisser“.