Nun ist es amtlich. Das Urteil gegen den Familienmörder von Gunzenhausen ist rechtskräftig. Er hat im Sommer 2018 seine eigene Familie in Gunzenhausen ermordet. Seine drei Kinder und die Ehefrau fielen der Messerattacke des damals 31-Jährigen zum Opfer. Vom Landgericht Ansbach wurde er im Mai deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt, die besondere Schwere der Schuld wurde ebenfalls festgestellt. Der BGH hat die Revision des Verurteilten als unbegründet verworfen.