Die frühe Corona-Schutzimpfung des Gunzenhäuser Bürgermeisters Karl-Heinz Fitz beschäftigt jetzt auch Polizei und Staatsanwaltschaft. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ist eine Anzeige eingegangen und die Polizei soll in Vorermittlungen jetzt herausfinden ob eine Straftat vorliegt. "Vordrängeln" beim Impfen sei nicht strafbar, es wird aber offenbar geprüft ob ein sogenanntes Amtsdelikt vorliegt. Das könnte zum Beispiel Vorteilsnahme oder Bestechung sein. Die Impfung des Bürgermeisters im Rahmen der Impfung im Burkhard-von-Seckendorff Heim sorgt also weiter für jede Menge Aufmerksamkeit.