Einen juristischen Sieg hat jetzt der Fahrradtaschen-Hersteller Ortlieb aus Heilsbronn errungen. Der Bundesgerichtshof sagt: Ortlieb darf es dem Versandriesen Amazon verbieten seinen Namen in sogenannten Google-Ads zu verwenden. Ortlieb selbst vertreibt seine Taschen bewusst nicht über Amazon und war deswegen bis vor den BGH gezogen. In dem Urteil sieht eine klare Stärkung von Marken im Allgemeinen.